Forderungen

Flugroutenvorschlag als PDF-Datei, 1,6 MB

Konkrete Forderungen der BISF

Hauptforderung:

Wir fordern die Rücknahme der seit dem 25.03.1999 über unserem Wohn- und Lebensraum eingerichteten Start- und Landeverfahren, da sie auf einer ungeklärten Rechtsgrundlage erfolgt sind. Die Abgabe der Luftraumüberwachung seitens der Bundesrepublik hat zu einem erheblichen Missstand der Flugverteilung am Flughafen Basel-Mulhouse geführt. Wir verwehren uns dagegen, Tatsachen zu schaffen, die sodann als seit langen bestehend ausgewiesen und zur Herleitung eines Gewohnheitsrechts herangezogen werden, wie dies im Moment der Flughafen Zürich-Kloten mit den Gemeinden im Südschwarzwald tut.

Wir fordern Verursacherprinzip, d.h. Abwicklung des Flugverkehrs prioritär über dem Territorium des Staates, welcher den Flughafen betreibt. Laut Völkerrecht hat ein Land, dass auf seinem Territorium Aktivitäten betreibt, dafür zu sorgen, dass dadurch auf dem Territorium des Nachbarstaates keine Umweltbeeinträchtigungen entstehen. Das Ferien-, Kur,- und Erholunggebiet Markgräflerland und Südschwarzwald wird in seinem Haupterwerbszweig getroffen.

Daraus folgt:

Generell: Eine Rücknahme der Luftraumzuteilung für die Nahverkehrskontrolle des Flughafens Basel-Mulhouse auf ein absolutes Minimum, sowie Aufhebung des Luftkontrollgebietes E1000GND über dem südlichen Markgräflerland!

- Landungen -

Ein absolutes Verbot der nur zum Lärmexport dienenden 270°-Landekurve auf Piste 16. Es ist absoluter Unsinn, die Flugzeuge, die von Westen via IAF ALTIK kommen zuerst allesamt über das Markgräflerland zu schicken, dort generell auf unter 1000 Meter absinken zu lassen um dann in einer 270°-Kurve zurück zum Flughafen zu fliegen. Diese Anflüge müssen direkt von Westen durchgeführt werden.

Die zum ILS 16 parallelen Südanflüge über dem Markgräflerland sind ebenfalls über IAF ALTIK, ggf. via HOC, bzw. BALIR im Süden des Flughafens abzuwickeln und von Westen oder Süden zur Landung zu bringen.

Landeanflüge von Norden via SEDOR müssen eine garantierte Höhe von 2500 Meter über Grund einhalten, bis sie den Rhein überquert haben.

- Starts -

Wir fordern ein Verbot von direkten Oststarts auf Piste 08, sowie ein Verbot von Nord- und Südstarts mit Ostschwenk. Sollte der Punkt ELBEG angeflogen werden müssen, so ist dafür Sorge zu tragen, dass die Flughöhe bei Eintritt in den Luftraum des Markgräflerlandes mindestens 3000 Meter über Grund beträgt.

Wir fordern insofern die Überprüfung der Verlagerung des Punktes ELBEG. Der Einfachheit halber ist ein Auflösen des Punktes ELBEG und dessen Ersatz durch den Punkt HOC zu prüfen.

Weitere generelle Forderungen sind:

• Ein generelles Nachtflugverbot zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztags, zumindest über dem Gebiet Markgräflerland und Südschwarzwald.

• Eine Prüfung der Umweltverträglichkeit auch für das Markgräflerland und den Südschwarzwald.

• Keine Triebwerkstest während der Nacht mehr. Dies gilt auch für den Silencer. Dieses nach oben offene Gebäude dämmt den Schall der Triebwerke nicht in dem Maß, dass ein Durchschlafen der nahen Flughafenanwohner gewährleistet ist.

• Überprüfbarkeit der uns bereits zugemuteten Flugbewegungen und aller weiterer zukünftigen Vereinbarungen.

• Eine Flugbewegungsobergrenze von 100.000 pro Jahr am Flughafen. Dieser soll ein Regionalflughafen bleiben und nicht mittels EuroCross zu einem Drehkreuz mitten im Herzen Europa werden. Insofern darf die Zunahme der Flugbewegungen durch EuroCross nicht zu Lasten des Markgräflerlandes und Südschwarzwaldes abgebucht werden.

• Zurückhaltung und Solidarität mit den betroffenen Kommunen seitens der Freiburger Politik und Wirtschaft, denn Freiburg bleibt von den Nachteilen des Flughafens verschont. Die Nennung Freiburgs in der Flughafenbezeichnung verleitet zur Annahme der Trinationalität des Flughafens. Tatsache ist aber nur mehr, dass man sich zwei Sitze im Beirat des Flughafens für 2 Millionen Mark 1987 und die Nennung Freiburgs im Flughafenwerbenamen erworben hat, aber kein Stimmrecht besitzt. Der Flughafen Basel-Mulhouse ist genausowenig trinational wie Zürich-Kloten binational.

• Wir fordern die verantwortlichen Landes- und Bundespolitiker auf, bei der inhaltlichen Ausformung des Staatsvertrages mit der Bürgerinitiative Südbadische Flughafenanrainer (BISF) Kontakt zu halten, deren Forderungen, die aus den Reihen der unmittelbar betroffenen Bürger kommen, zu berücksichtigen und die Bürgerinitiative über den Stand der Verhandlungen jeweils zu informieren.

• Aufklärung seitens des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen, wer für die Luftraumabgabe und die katastrophalen Folgen für das Markgräflerland und den Südschwarzwald verantwortlich ist. Der Abgabe des Luftraumes mit allen seinen Folgen stehen u.a. die Paragraphen 87 d Grundgesetz und § 29, Abs. 2 Luftverkehrsrecht, das keine Aufgabenübertragung an ausländische Hilfsorgane vorsieht, entgegen. Das ICAO Abkommen ist nationalem Recht nachgeordnet. Wir werden uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine Behandlung wehren, wie sie seit den 80er Jahren die Südschwarzwaldgemeinden im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten zu ertragen haben!

• Keine festgelegten An- und Abflugverfahren über dem Markgräflerland und dem Südschwarzwald. Der noch übrige Luftverkehr darf erst ab einer Höhe von mind. 3000 Meter über Grund zu Routen gebündelt werden.

© BISF e.V., Postfach 21, 79564 Weil am Rhein